Arbeitsrecht/Diritto
del lavoro
Häufigste Fehler in Italien
Gründungsphase
Schon vor dem Markteintritt in Italien ist erhöhte Wachsamkeit in der Gründungsphase notwendig.
Diese Erkenntnis ist erneut aus arbeitsrechtlicher Sicht durch das Kassationsgericht bestätigt worden (Urteil Nr. 8893/2010).
Es kommt häufig vor, dass Neugründungen in Italien zunächst aus operativen Gesichtspunkten heraus vorbereiten werden, ohne dass die langwierigen arbeitsrechtlichen Folgen nach italienischem Arbeitsrecht ausreichend gewürdigt wurden. So ergibt sich häufig die Situation, in der ein supraleitender Angestellten (dirigente) vor Ort eingestellt wird, der „zunächst“ die operativen Geschäfte leiten soll. Dies ist verständlich, weil in der Gründungsphase eher Zielbezogen („Eröffnung“) als langfristig vorbereitet wird.
Arbeitsrechtlich ergibt sich aber eine Reihe von Folgeproblemen, die gut und gern Kosten in mehrfacher sechsstelliger Höhe generieren können, die bei entsprechender Vorbereitung vielleicht vermieden worden wären. Man denke nur daran, dass ein dirigente – je nach Konstellation - eventuell nur noch schwer oder gar nicht zum Geschäftsführer benannt werden kann, je nach Tarifvertrag Ablösesummen von bis zu 2 Jahresgehältern und mehr fällig werden, die gesellschaftsrechtliche Ebene bei der deutschen Muttergesellschaft tangiert sein kann oder, wie im entschiedenen Fall, eine Restrukturierung ausgebremst werden kann.
Gleiches gilt für Restrukturierungsbemühungen – gerade nach der Finanzkrise – die bei Missachtung der italienischen arbeitsrechtlichen Schwellenwerte schnell erhebliche Folgekosten generieren können. Die vollständigere Planung in der Startphase macht sich also schnell bezahlt.
© 2011 Mario Prudentino
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