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Arbeitsrecht/Diritto del lavoro

Das ThyssenKrupp-Urteil vom 15.04.2011, (Arbeitssicherheit, Compliance in Italien)

[Nachtrag Dezember 2011: die Urteilsgründe sind veröffentlicht worden. mehr dazu hier.]

Der verheerende Brand am 6. Dezember 2007 im Turiner Werk der italienischen ThyssenKrupp-Tochter ist vielen noch in Erinnerung. Bei dem Brand waren sieben Arbeitnehmer ums Leben gekommen. Das Turiner Urteil schreibt, zunächst in erster Instanz, Rechtsgeschichte: Noch nie ist ein Vorstandsmitglied wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt und verurteilt worden.

Die Gründe der Entscheidung sind noch nicht veröffentlicht worden, so dass eine inhaltliche Stellungnahme noch nicht möglich ist. Aus dem Tenor des Strafurteils ergibt sich aber schon jetzt, dass Sanktionen nicht nur aus dem Strafgesetzbuch, sondern auch aus dem Bereich „Compliance“ (Gesetz 231/2001) verhängt worden sind. Im Seminar am 24.05. bei der Deutsch-italienischen Handelskammer in Frankfurt werde ich auf diese jüngste Entwicklung eingehen.

(c)2011 Mario Prudentino

Weiters zum Thema Arbeitssicherheit in italien:

Arbeitssicherheit in Italien (T.U. 81/2008)

Vorstandshaftung (Compliance-Gesetz 231/2001): Verantwortlichkeit der Geschäftsführer in Italien

Unternehmenshaftung: Compliance-Regeln in Italien




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